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Desinfektion

Desinfektion ist ein eigener Arbeitsschritt nach der Reinigung — mit eigenen Mitteln, eigenen Einwirkzeiten und einem Plan, der festhält, welche Fläche wann behandelt wird.

Was ist Desinfektion?

Desinfektion reduziert Keime auf einer Fläche und setzt eine Reinigung voraus: Auf Schmutz wirkt kein Desinfektionsmittel zuverlässig. Entscheidend sind Mittel, Konzentration und Einwirkzeit — wird zu früh nachgewischt, ist die Wirkung dahin. Wo desinfiziert wird, hält ein Plan fest, welche Flächen in welchem Abstand an der Reihe sind.

Was gehört üblicherweise dazu?

Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was im Leistungsverzeichnis eines Objekts steht.

Handbereich

Griffe, Klinken, Schalter, Handläufe, Bedienelemente.

Sanitär

Becken, Armaturen, Spülung, Kontaktflächen in den Kabinen.

Arbeitsflächen

Behandlungs-, Empfangs- und Ablageflächen nach Vorgabe.

Nachweis

Dokumentation von Fläche, Mittel und Zeitpunkt.

Üblich bei: Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Fitnessstudios, Lebensmittelbetriebe

FAQ

Häufige Fragen zur Desinfektion

Was unterscheidet Desinfektion von gründlicher Reinigung?

Reinigung entfernt Schmutz, Desinfektion reduziert Keime. Das eine ersetzt das andere nicht: Ein Desinfektionsmittel wirkt auf einer verschmutzten Fläche nicht zuverlässig, deshalb wird immer zuerst gereinigt. Umgekehrt ersetzt gründliches Wischen keine Desinfektion, wo ein Hygieneplan sie vorschreibt.

Welche Mittel werden eingesetzt?

Die, die Ihr Hygieneplan vorsieht. In Praxen und Pflegeeinrichtungen sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit und geprüfter Listung üblich; Konzentration und Einwirkzeit stehen auf dem Produkt und sind einzuhalten. Wo kein eigener Plan vorliegt, stimmen wir die Auswahl vor dem ersten Einsatz ab.

Wird die Desinfektion dokumentiert?

Ja, wo sie Teil eines Hygieneplans ist, gehört der Nachweis dazu: welche Fläche, welches Mittel, welcher Zeitpunkt. Die Aufzeichnung liegt im Objekt und ist bei einer Begehung vorzeigbar. Ohne Dokumentation lässt sich im Zweifel nicht belegen, dass desinfiziert wurde.