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Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung eines Objekts nach festem Plan: gleiche Leistungen, gleicher Turnus, schriftlich vereinbart. Sie hält den Zustand, statt ihn wiederherzustellen.

Was ist Unterhaltsreinigung?

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Reinigung eines Gebäudes nach festem Leistungsverzeichnis und festem Turnus — täglich, wöchentlich oder mehrmals wöchentlich. Sie umfasst üblicherweise Böden, Sanitärbereiche, Papierkörbe, Griffe und Oberflächen im Handbereich. Ziel ist, den Zustand zu halten, statt ihn wiederherzustellen. Was genau in welchem Bereich und in welchem Abstand gereinigt wird, hält das Leistungsverzeichnis fest.

Was gehört üblicherweise dazu?

Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was im Leistungsverzeichnis eines Objekts steht.

Böden

Kehren, Saugen, feucht Wischen — abgestimmt auf den Belag.

Sanitärbereiche

Becken, Armaturen, Spiegel, Fliesen im Spritzbereich, Nachfüllen der Spender.

Handbereich

Türgriffe, Lichtschalter, Handläufe, Tischflächen.

Abfall

Papierkörbe leeren, Beutel wechseln, Sammelstellen bedienen.

Sichtprüfung

Auffälligkeiten melden, bevor daraus ein Schaden wird.

Üblich bei: Büros, Praxen, Kanzleien, Ladenflächen, Wohnanlagen, Hausverwaltungen

FAQ

Häufige Fragen zur Unterhaltsreinigung

Wie oft sollte unterhaltsgereinigt werden?

Der Turnus richtet sich nach Nutzung und Frequenz. Ein Büro mit wenigen Arbeitsplätzen kommt oft mit einem Termin pro Woche aus, eine Praxis mit Publikumsverkehr braucht mehr. Sanitärbereiche werden in aller Regel häufiger gereinigt als Büroflächen — deshalb unterscheidet ein Leistungsverzeichnis nach Bereich.

Was unterscheidet Unterhaltsreinigung von Grundreinigung?

Unterhaltsreinigung hält einen Zustand und läuft nach festem Plan. Grundreinigung stellt einen Zustand wieder her und findet einmalig statt — etwa wenn Beschichtungen entfernt und neu aufgebaut werden. Beides zusammen ergibt den üblichen Pflegezyklus eines Bodens.

Muss jemand vom Auftraggeber anwesend sein?

In aller Regel nicht. Üblich ist eine Schlüssel- oder Zugangsregelung, die vor Beginn schriftlich festgehalten wird — zusammen mit Uhrzeiten, Alarmanlage und einem Ansprechpartner für den Fall, dass etwas auffällt. Wer Zugang zu welchen Räumen hat und wie Schlüssel übergeben und zurückgegeben werden, gehört in dieselbe Vereinbarung wie der Leistungsumfang.