Reinigung nach Wasserschaden
Nach einem Wasserschaden bleibt auch nach der Trocknung Arbeit: Rückstände, Staub der Bautrockner und die Flächen, die wieder nutzbar werden sollen.
Was ist Reinigung nach Wasserschaden?
Die Reinigung nach einem Wasserschaden folgt auf die technische Trocknung. Sie entfernt Rückstände des eingedrungenen Wassers, Staub aus dem Trocknungsbetrieb sowie Reste von Rückbau und Instandsetzung. Sie ersetzt keine Sanierung: Was feucht ist, muss zuerst trocken sein, und befallenes Material gehört in die Hand eines Fachbetriebs.
Was gehört üblicherweise dazu?
Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was im Leistungsverzeichnis eines Objekts steht.
Flächen
Böden, Sockel, Türen und Zargen nach Abschluss der Trocknung.
Feinstaub
Staub aus Rückbau und Trocknungsbetrieb, auch an Rahmen und Heizkörpern.
Sanitär und Küche
Armaturen, Becken, Fliesen und Fugen im betroffenen Bereich.
Abschluss
Bezugsfertige Übergabe, auf Wunsch mit anschließender Grundreinigung.
Üblich bei: Hausverwaltungen, Vermieter, Eigentümer, Gewerbeobjekte, Versicherungsfälle
Häufige Fragen zur Reinigung nach Wasserschaden
Wann kann nach einem Wasserschaden gereinigt werden?
Erst, wenn die technische Trocknung abgeschlossen und die Restfeuchte gemessen im zulässigen Bereich ist. Wer vorher reinigt, arbeitet gegen die Trockner an und macht dieselbe Fläche zweimal. Den Zeitpunkt gibt deshalb die Trocknungsfirma vor; wir richten den Termin danach aus.
Wird auch Schimmel entfernt?
Sichtbarer Schimmelbefall ist kein Fall für die Reinigung, sondern für einen Fachbetrieb für Schimmelsanierung. Der Unterschied ist nicht formal: Befallenes Material muss fachgerecht zurückgebaut und der Bereich abgeschottet werden, sonst verteilt man Sporen im ganzen Objekt. Wir melden Befund und Lage, bevor irgendetwas angefasst wird.
Übernimmt die Versicherung die Reinigung?
Das hängt vom Vertrag und vom Schadenhergang ab und entscheidet der Versicherer, nicht der Reinigungsbetrieb. Hilfreich ist eine nachvollziehbare Aufstellung der Leistungen und der betroffenen Flächen — die liefern wir. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung.