Hausmeisterservice
Der Hausmeisterservice hält ein Objekt im Blick: regelmäßige Kontrollgänge, kleine Instandhaltung und die Aufgaben, die sonst zwischen den Gewerken liegen bleiben.
Was ist Hausmeisterservice?
Hausmeisterservice bündelt die wiederkehrenden Aufgaben rund um ein Gebäude: Kontrollgänge, kleine Instandhaltung, Bedienung technischer Anlagen, Schließdienst, Müllstandsplätze und die Begleitung von Handwerkern. Er ersetzt keine Fachfirma, sondern sorgt dafür, dass Mängel früh auffallen und nicht erst dann, wenn daraus ein Schaden geworden ist.
Was gehört üblicherweise dazu?
Der Umfang unten ist der branchenübliche Rahmen. Verbindlich ist, was im Leistungsverzeichnis eines Objekts steht.
Kontrollgänge
Gemeinschaftsflächen, Zugänge, Beleuchtung, Zustand der Außenanlagen.
Kleine Instandhaltung
Leuchtmittel, Namensschilder, Türschließer, festsitzende Beschläge.
Müll und Wertstoffe
Tonnen bereitstellen und zurückstellen, Standplatz sauber halten.
Handwerker
Zugang ermöglichen, Arbeiten anmelden, Abschluss sichten.
Meldewesen
Auffälligkeiten dokumentieren und an die Verwaltung weitergeben.
Üblich bei: Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Vermieter, Gewerbeobjekte, Wohnanlagen
Häufige Fragen zur Hausmeisterservice
Was gehört zum Hausmeisterservice und was nicht?
Zum Hausmeisterservice gehören Kontrollgänge, Kleinreparaturen ohne Fachhandwerk, Müllstandsplätze, Schließdienst und das Melden von Mängeln. Nicht dazu gehören Arbeiten, für die ein zugelassener Fachbetrieb nötig ist — Elektroinstallation, Heizungstechnik, Aufzugswartung. Diese Grenze steht im Leistungsverzeichnis, damit im Ernstfall niemand improvisiert.
Wie oft findet ein Kontrollgang statt?
Der Abstand richtet sich nach Größe und Nutzung des Objekts. Bei Wohnanlagen ist ein wöchentlicher Rundgang üblich, bei Gewerbeobjekten mit Publikumsverkehr häufiger. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern dass der Turnus feststeht und eingehalten wird — sonst lässt sich auch nicht sagen, seit wann ein Mangel besteht.
Lässt sich Hausmeisterservice mit der Treppenhausreinigung verbinden?
Ja, und das ist der häufigste Fall. Beide Leistungen laufen in festem Turnus am selben Objekt, oft am selben Tag. In einer gemeinsamen Vereinbarung stehen sie als getrennte Positionen mit eigenem Umfang — so bleibt die Abrechnung nachvollziehbar und beides ist einzeln kündbar.
Weitere Leistungen
- Unterhaltsreinigung
- Büro- und Praxisreinigung
- Treppenhausreinigung
- Glas- und Fensterreinigung
- Grundreinigung
- Bauschlussreinigung
- Winterdienst
- Außenanlagen und Grünpflege
- Entrümpelung
- Photovoltaik- und Solarreinigung
- Industriereinigung
- Reinigung nach Wasserschaden
- Desinfektion
- Parkplatz- und Hofreinigung